Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 22. April 2020 aufgehoben. Der Klägerin wird für das Verfahren bei dem Sozialgericht Prozesskos-tenhilfe unter Beiordnung ihres Bevollmächtigten bewilligt.
Die Beschwerde der Klägerin ist begründet. Das Sozialgericht (
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