Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung eines gewährten Darlehens in Höhe von 10 v.H. mit den gewährten Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II - streitig.
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