Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. November 2019 wird zurück-gewiesen. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerde-verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.456,92 EUR festge-setzt.
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