Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. November 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) als 40.
Mit Urteil vom 29.11.2018 hat das LSG einen Anspruch der Klägerin auf einen höheren GdB als 40 verneint. Unter Gesamtwürdigung der vorliegenden Befunde und Gutachten bedingten die bei der Klägerin vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen derzeit keinen höheren GdB als 40.
Gegen die Nichtzulassung der Revision in dieser Entscheidung hat die Klägerin Beschwerde zum
II
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|