Die Berufung des Klägers gegen das Teilversäumnisurteil und Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.04.2014 (Az.: 2-
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das Teilversäumnisurteil und Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.04.2014 (Az.: 2-
Die Revision wird nicht zugelassen.
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