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Die Klägerin, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, begehrt in der Hauptsache die Erstattung des gepfändeten Teils der Altersrente des verstorbenen Versicherten, die sie nach dessen Tod an den beklagten Rechtsanwalt als den Bevollmächtigten der Pfändungsgläubigerin überwiesen und den dieser an die Pfändungsgläubigerin weitergeleitet hatte.
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