ArbG Essen, vom 02.08.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 45/90
LAG Düsseldorf, vom 01.02.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 9 TaBV 110/90
Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrecht bei Überarbeit
BAG, Beschluß vom 22.10.1991 - Aktenzeichen 1 ABR 28/91
DRsp Nr. 1996/6105
Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrecht bei Überarbeit
»Das Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber, der die Zustimmung des Betriebsrats zur Anordnung der Überstunden nicht erhalten hat, die Arbeiten auf eine geschäftlich nicht tätige Firma "überträgt", die von denselben Geschäftsführern wie der Arbeitgeber geführt wird und die die Arbeiten im Betrieb des Arbeitgebers, auf seinen Betriebsanlagen sowie gerade mit den Arbeitnehmern ausführt, die vom Arbeitgeber zu den Überstunden herangezogen werden sollten.«