Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juni 2015 -
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 30. November 2013 geendet hat.
Die Beklagte ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen, welches in den Bereichen der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und internationale Bildungsarbeit insbesondere für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung tätig ist.
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