Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 04.05.2021 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Revision, die der Kläger trägt.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütung des Klägers wegen Annahmeverzugs in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 9. August 2017.
Wegen des erstinstanzlichen unstreitigen und streitigen Vorbringens der Parteien einschließlich ihrer Rechtsansichten wird auf den nicht angegriffenen Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Bezug genommen und verwiesen.
Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 4. Mai 2021 den zuletzt gestellten Zahlungsanträgen des Klägers stattgegeben. Wegen der Begründung des Arbeitsgerichts wird auf die Entscheidungsgründe unter B. Bezug genommen und verwiesen.
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