BAG - Urteil vom 31.07.2002
10 AZR 578/01
Normen:
MTV für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vom 3. Juni 1997) §§ 8 13 ; BGB §§ 133 247 288 291 612a 616 ; SGB V § 45 ; SGB X § 115 ; GG Art. 6 Abs. 2 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
DB 2002, 2493
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 13.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 432/01
ArbG Essen, vom 25.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3703/00

Gratifikation/Sondervergütung; Tarifauslegung; Prozeßrecht - Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines erkrankten Kindes; Feststellungsklage

BAG, Urteil vom 31.07.2002 - Aktenzeichen 10 AZR 578/01

DRsp Nr. 2002/14733

Gratifikation/Sondervergütung; Tarifauslegung; Prozeßrecht - Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines erkrankten Kindes; Feststellungsklage

»Eine tarifliche Regelung, nach der in den Fällen des Ausscheidens, der Neueinstellung, des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, des unbezahlten Sonderurlaubs und des Krankengeldbezugs ein anteiliger Anspruch auf 1/12 der Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) für jeden vollen Monat im Kalenderjahr, in dem die Arbeitnehmer gearbeitet haben, entsteht, ist dahingehend auszulegen, daß nicht schon der Bezug von Krankengeld gem. § 45 SGB V für einen Arbeitstag wegen der Pflege eines erkrankten Kindes den Arbeitgeber zur Kürzung der vollen Sonderzahlungen berechtigt.« Orientierungssätze: 1. Würde die für den Fall des Krankengeldbezuges vorgesehene Verminderung von Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) dazu führen, daß ein Arbeitnehmer seinen Anspruch aus § 45 SGB V nur unter Inkaufnahme überproportionaler Vergütungseinbußen (1/12 der Sonderzahlungen bei einem Fehltag) wahrnehmen könnte, würde eine entsprechende individualrechtliche Regelung gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB verstoßen.