MTV für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vom 3. Juni 1997) §§ 8 13 ; BGB §§ 133 247 288 291 612a 616 ; SGB V § 45 ; SGB X § 115 ; GG Art. 6 Abs. 2 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
DB 2002, 2493
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 13.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 432/01
ArbG Essen, vom 25.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3703/00
Gratifikation/Sondervergütung; Tarifauslegung; Prozeßrecht - Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines erkrankten Kindes; Feststellungsklage
BAG, Urteil vom 31.07.2002 - Aktenzeichen 10 AZR 578/01
DRsp Nr. 2002/14733
Gratifikation/Sondervergütung; Tarifauslegung; Prozeßrecht - Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines erkrankten Kindes; Feststellungsklage
»Eine tarifliche Regelung, nach der in den Fällen des Ausscheidens, der Neueinstellung, des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, des unbezahlten Sonderurlaubs und des Krankengeldbezugs ein anteiliger Anspruch auf 1/12 der Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) für jeden vollen Monat im Kalenderjahr, in dem die Arbeitnehmer gearbeitet haben, entsteht, ist dahingehend auszulegen, daß nicht schon der Bezug von Krankengeld gem. § 45SGB V für einen Arbeitstag wegen der Pflege eines erkrankten Kindes den Arbeitgeber zur Kürzung der vollen Sonderzahlungen berechtigt.«Orientierungssätze:1. Würde die für den Fall des Krankengeldbezuges vorgesehene Verminderung von Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) dazu führen, daß ein Arbeitnehmer seinen Anspruch aus § 45SGB V nur unter Inkaufnahme überproportionaler Vergütungseinbußen (1/12 der Sonderzahlungen bei einem Fehltag) wahrnehmen könnte, würde eine entsprechende individualrechtliche Regelung gegen das Maßregelungsverbot des § 612 aBGB verstoßen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.