LG Darmstadt, vom 26.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 244/19
OLG Frankfurt/Main, vom 02.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 206/20
Grad des Verschuldens eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters und seiner Mitarbeiter als ein relevantes Kriterium bei der Bemessung der Höhe des zu ersetzenden immateriellen Schadens; Unterlassungsanspruch einer betroffenen Person wegen der Weitergabe persönlicher Daten
BGH, Beschluss vom 26.09.2023 - Aktenzeichen VI ZR 97/22
DRsp Nr. 2023/14078
Grad des Verschuldens eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters und seiner Mitarbeiter als ein relevantes Kriterium bei der Bemessung der Höhe des zu ersetzenden immateriellen Schadens; Unterlassungsanspruch einer betroffenen Person wegen der Weitergabe persönlicher Daten
Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 17, Art. 18, Art. 79, Art. 82 Abs. 1 und Art. 84 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, ABl. EU L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1) zur Frage des Bestehens eines unionsrechtlichen Unterlassungsanspruchs der betroffenen Person, deren personenbezogene Daten von dem Verantwortlichen unrechtmäßig durch Weiterleitung offengelegt wurden, bzw. zu der insoweit bestehenden Möglichkeit eines Rückgriffs auf das nationale Recht und zum Begriff des immateriellen Schadens im Sinne von Art. 82 Abs. 1DSGVO.
Tenor
I.
Das Verfahren wird ausgesetzt.
II. 1. a) b) 2. a) b) 3. 4. 5. 6.
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