Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. Mai 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Sozialgericht Berlin zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten in der Sache über die Höhe des bei dem Kläger festzustellen Grades der Behinderung (GdB).
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