ArbG Köln, vom 24.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 10541/06
Gleichheitswidrige Versorgungsregelung bei unterschiedlicher Anrechnung von Dienstjahren zwischen Arbeitern und Angestellten - Vertrauensschutz des Versorgungsschuldners
LAG Köln, Urteil vom 27.03.2008 - Aktenzeichen 13 Sa 42/08
DRsp Nr. 2008/14437
Gleichheitswidrige Versorgungsregelung bei unterschiedlicher Anrechnung von Dienstjahren zwischen Arbeitern und Angestellten - Vertrauensschutz des Versorgungsschuldners
»1. Eine allein an den unterschiedlichen Status von Arbeitern und Angestellten anknüpfende Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 1 b Abs.1 S.4 BetrAVG). Versorgungsschuldner konnten jedoch bis einschließlich zum 30.6.1993 darauf vertrauen, eine allein an den unterschiedlichen Status von Arbeitern und Angestellten anknüpfende Differenzierung sei noch zulässig (BAG 10.12.2002 - 3 AZR 3/02).2. Eine Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung kann auch wegen eines unterschiedlichen Versorgungsbedarfs sachlich gerechtfertigt sein. Eine derartige Differenzierung steht in Übereinstimmung mit den üblichen Zwecken betrieblicher Versorgungswerke (BAG 10.12.2002 - 3 AZR 3/02).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.