Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung.
Der Kläger ist in der von dem beklagten Verein betriebenen Jugendmusikschule (JMS) als Musikschullehrer tätig. Im "Arbeitsvertrag" vom 1. November 1984 heißt es u.a.:
"1. Die JMS überträgt der Lehrkraft... eine stundenweise Beschäftigung als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft in den Fächern Gitarre und Blockflöte an der JMS Frankfurt am Main.
2. Art und Anzahl der Unterrichtsstunden sind am Bedarf für das jeweilige Unterrichtsfach ausgerichtet....
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