ArbG Ulm, vom 04.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 61/00
Gleichbehandlungsgrundsatz; Differenzierung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit und nach Ablehnung einer vom Arbeitgeber für alle Betriebsangehörigen angestrebten Änderung der Arbeitsverträge
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2001 - Aktenzeichen 20 Sa 1/01
DRsp Nr. 2003/4513
Gleichbehandlungsgrundsatz; Differenzierung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit und nach Ablehnung einer vom Arbeitgeber für alle Betriebsangehörigen angestrebten Änderung der Arbeitsverträge
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG in Verbindung mit §§ 543 Abs. 1ZPO abgesehen, da das Urteil des Berufungsgerichts der Revision nicht unterfällt.
Entscheidungsgründe:
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