ArbG Bremen, vom 30.08.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 7006/89
LAG Bremen, vom 09.01.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 330/89
Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte
BAG, Urteil vom 12.01.1994 - Aktenzeichen 5 AZR 6/93
DRsp Nr. 1994/1541
Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte
»1. Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und der besondere des § 2 Abs. 1BeschFG haben überbetriebliche Geltung, wenn der Arbeitgeber eine überbetriebliche Regel aufstellt und anwendet.2. Wendet der Arbeitgeber auf alle vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer allgemeine Vergütungsgrundsätze an, die auch die Tätigkeit der Teilzeitkraft erfassen, so kann diese nach § 2 Abs. 1BeschFG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz anteilige Vergütung nach diesen Vergütungsgrundsätzen auch dann verlangen, wenn es vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit vergleichbarer Tätigkeit nicht gibt.3. Mentoren, die am Studienzentrum der Fernuniversität Hagen beschäftigt sind, sind weder wissenschaftliche Mitarbeiter noch Lehrkräfte für besondere Aufgaben (§§ 53, 56HRG). Sie haben daher auch keinen Anspruch auf dieselbe (anteilige) Vergütung wie diese.«