LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.09.2004 L 2 RJ 1664/02
Normen:
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1 ; FRG § 1 Buchst. a § 15 Abs. 1 § 15 Abs. 2 § 16 § 19 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 08.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 14 RJ 2030/01
Glaubhaftmachung einer Beschäftigungszeit in einer LPG in Rumänien im Fremdrentenrecht
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.2004 - Aktenzeichen L 2 RJ 1664/02
DRsp Nr. 2006/24295
Glaubhaftmachung einer Beschäftigungszeit in einer LPG in Rumänien im Fremdrentenrecht
Enthalten Arbeitsbescheinigungen lediglich Angaben über Beginn und Ende der Beschäftigung, ohne zweifelsfrei erkennen zu lassen, dass und in welchem Umfang die Versicherungszeit unterbrochen worden ist, so sind die Zeiten lediglich als glaubhaft gemachte Zeiten zu bewerten. Auch kann aus dem bloßen Bestehen eines Mitgliedschaftsverhältnisses zur LPG in Rumänien nicht auf ein ganzjähriges und ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis geschlossen werden. Für den Nachweis von Beschäftigungszeiten ist eine an dem Einzelfall ausgerichtete konkrete Betrachtungsweise erforderlich. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1 ; FRG § 1 Buchst. a § 15 Abs. 1 § 15 Abs. 2 § 16 § 19 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 08.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen
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