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Streitig ist die Gewährung von Altersruhegeld (ARG). Dabei geht es vor allem darum, ob die Arbeit der Klägerin während eines Ghettoaufenthalts im damals sogenannten Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete rentenversicherungsrechtlich zu berücksichtigen ist.
Die jüdische Klägerin ist Verfolgte iS des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG). Sie wurde am 20. Juni 1922 in R. /Polen geboren und lebt seit 1946 in P. (Israel), wo sie die israelische Staatsangehörigkeit erwarb.
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