Auf die Revision der Beklagten wird das Schlussurteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2017 aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 11. November 2015 abgeändert.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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