SG Karlsruhe, vom 18.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 VG 3707/04
Gewaltopferentschädigung als Einkommen iS des BSHG, Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2006 - Aktenzeichen L 6 VG 2519/05
DRsp Nr. 2007/3089
Gewaltopferentschädigung als Einkommen iS des BSHG, Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers
Hinterbliebenenrenten nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen Einkommen im Sinne des § 76BSHG dar. Der Träger der Sozialhilfe besitzt als nachrangig Leistungsverpflichteter unter den in § 104SGB X normierten Voraussetzungen einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]