SG Fulda - Urteil vom 30.06.2008
S 6 VG 16/06
Normen:
KOVVfG § 15 ; OEG § 1 Abs. 1 S. 1 § 6 Abs. 3 ;

Gewährung von Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz aufgrund sexuellen Missbrauchs und schwerer Gewalterfahrungen in der Kindheit

SG Fulda, Urteil vom 30.06.2008 - Aktenzeichen S 6 VG 16/06

DRsp Nr. 2008/20648

Gewährung von Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz aufgrund sexuellen Missbrauchs und schwerer Gewalterfahrungen in der Kindheit

Unvollständige und so genannte verzögerte Erinnerungen können bei Vorliegen einer dissoziativen Identitätsstörung, deren Diagnose bereits auf Gewalterfahrungen im frühen Kindesalter wie sexuellen Missbrauch hindeutet, häufig angetroffen werden, ohne dass sie als Indiz für fehlende Glaubwürdigkeit angesehen werden können. Eine Anwendung des § 15 KOVVfG ist hierdurch nicht ausgeschlossen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

KOVVfG § 15 ; OEG § 1 Abs. 1 S. 1 § 6 Abs. 3 ;