Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 13.07.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf die Gewährung von Verletztenrente aufgrund eines am 11.07.2012 erlittenen Arbeitsunfalls hat.
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