Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 19.11.2002 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung streitig.
Der 1956 geborene Kläger hat im Jahr 1979 in Jugoslawien die Berufsabschlussprüfung als "Qualifizierter Monteur für Klimatechnik und Ventilation" bestanden. Nach seinen Angaben war er auch nach seinem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1987 in diesem Bereich tätig, zuletzt bis September 1998 als Heizungsmonteur. Danach übte er keine versicherungspflichtige Tätigkeit mehr aus.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|