SG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen 35 AS 5043/15
Gewährung von Regelbedarf und Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB IIEinstweiliger RechtsschutzBegründung und Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts aus Art. 10 VO (EU) 492/2011Aufenthaltsrecht als sorgeberechtigte ElternteileAnforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes betreffend die Bedarfe für Unterkunft und Heizung
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2016 - Aktenzeichen L 19 AS 29/16 B ER
DRsp Nr. 2016/3435
Gewährung von Regelbedarf und Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB IIEinstweiliger RechtsschutzBegründung und Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts aus Art. 10 VO (EU) 492/2011Aufenthaltsrecht als sorgeberechtigte ElternteileAnforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes betreffend die Bedarfe für Unterkunft und Heizung
1. Zumindest während des Besuches einer allgemeinbildenden Schule genügt zur Begründung und Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts aus Art. 10 VO (EU) 492/2011, dass ein Kind in das Schulsystem des Mitgliedstaates eingegliedert ist. Durch einen unregelmäßigen Schulbesuch wird zwar die sich aus dem Schulverhältnis ergebende Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Schulunterricht (hier nach § 43 Abs. 1SchulG NRW) verletzt. Dies beendet aber nicht automatisch das Schulverhältnis bzw. lässt die Schulpflicht ruhen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.