Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Osnabrück vom 14. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Nahrungsergänzungsmitteln.
Die im Jahre 1971 geborene Klägerin ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Bei ihr bestehen unter anderem eine Histaminintoleranz, diverse Allergien und psychische Leiden.
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