SG Dresden - Urteil vom 08.05.2007
S 33 R 383/06
Normen:
SGB IV § 10 § 11 § 12 § 13 § 16 § 9 ; SGB IX § 14 § 33 Abs. 8 Nr. 4 ;

Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Kostenübernahme für eine digitale Hörgeräteversorgung

SG Dresden, Urteil vom 08.05.2007 - Aktenzeichen S 33 R 383/06

DRsp Nr. 2007/20702

Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Kostenübernahme für eine digitale Hörgeräteversorgung

1. Der Anspruch auf Kostenerstattung für eine benötigte Hörgeräteversorgung richtet sich bei Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Eingangsvoraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unabhängig von dem Anspruch gegen die Krankenkasse originär gegen den Rentenversicherungsträger.