LSG Hessen - Urteil vom 18.03.2016
L 7 AL 99/14
Normen:
SGB I § 39 Abs. 1 S. 1; SGB III § 57 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt am Main, vom 05.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 AL 226/12

Gewährung von Leistungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III; Ermessensausübung der Bundesagentur für Arbeit bei der Ablehnung eines Gründungszuschusses

LSG Hessen, Urteil vom 18.03.2016 - Aktenzeichen L 7 AL 99/14

DRsp Nr. 2016/6384

Gewährung von Leistungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III; Ermessensausübung der Bundesagentur für Arbeit bei der Ablehnung eines Gründungszuschusses

Es ist ermessensfehlerhaft, wenn die Bundesagentur für Arbeit die Gewährung eines Gründungszuschusses (auch) unter Verweis auf die eigene Leistungsfähigkeit des Antragstellers ablehnt.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 5. August 2014 wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB I § 39 Abs. 1 S. 1; SGB III § 57 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Leistungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB Ill).

Der 1972 geborene Kläger meldete sich am 7. Februar 2012 bei der Beklagten persönlich arbeitslos und beantragte die Gewährung von Arbeitslosengeld mit Wirkung zum 1. März 2012.