LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 15.01.2016 L 13 VJ 27/13
Normen:
IfSG § 61 S. 2; IfSG § 60 Abs. 1; BVG § 9 Abs. 1 Nr. 3; BVG § 31 Abs. 1 S. 1; IfSG § 2 Nr. 11;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 21.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 35 VJ 6/12
Gewährung von Leistungen nach dem IfSG i.V.m. dem BVG wegen eines impfbedingten Chronic Fatigue Syndroms im Wege der KannversorgungBegehren der Klägerin auf Feststellung des CFS als Impfschaden und Gewährung einer RentenleistungFehlende Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der streitgegenständlichen Influenzaimpfung und dem CFSKausalitätsvoraussetzungen für die Kannversorgung
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.01.2016 - Aktenzeichen L 13 VJ 27/13
DRsp Nr. 2016/7746
Gewährung von Leistungen nach dem IfSG i.V.m. dem BVG wegen eines impfbedingten Chronic Fatigue Syndroms im Wege der KannversorgungBegehren der Klägerin auf Feststellung des CFS als Impfschaden und Gewährung einer RentenleistungFehlende Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der streitgegenständlichen Influenzaimpfung und dem CFSKausalitätsvoraussetzungen für die Kannversorgung
1. Zur Gewährung der Kannversorgung nach § 60 Abs. 1 i.V.m. § 61 S. 2 IfSG muss nicht nur ein zeitlicher Zusammenhang bestehen, sondern nach wenigstens einer nachvollziehbaren wissenschaftlichen Lehrmeinung müssen Erkenntnisse vorliegen, die für einen generellen, in der Regel durch statistische Erhebungen untermauerten Zusammenhang zwischen besonderen Belastungen und der festgestellten Erkrankung sprechen. Es darf nicht nur eine theoretische Möglichkeit des Zusammenhangs bestehen, sondern vielmehr eine "gute Möglichkeit", die sich in der wissenschaftlichen Medizin nur noch nicht so zur allgemeinen Lehrmeinung verdichtet hat, dass von gesicherten Erkenntnissen gesprochen werden kann.2. Im Hinblick auf die streitgegenständliche Impfung gegen Influenza fehlt es an wenigstens einer fundierten, einen generellen Ursachenzusammenhang bejahenden medizinischen Lehrmeinung.
Tenor
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