Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 12. November 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren um die Gewährung von Leistungen nach dem
Die 1949 geborene Klägerin ist die Witwe des 1950 geborenen und 2006 verstorbenen Alexander I. (nachstehend Betroffener). Die Klägerin und ihr Ehemann stammen aus der Sowjetunion. Der Betroffene war deutscher Volkszugehörigkeit. Sie sind 1993 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und als Spätaussiedler nach dem
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