Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Die Beschwerde mit dem sinngemäßen Antrag,
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. November 2019 dahingehend zu ändern, dass die Antragsgegnerin vorläufig verpflichtet wird, der Antragstellerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren
hat keinen Erfolg. Die dargelegten Gründe, auf deren Prüfung das Gericht gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigen eine Abänderung oder Aufhebung des angefochtenen Beschlusses nicht.
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