LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.07.2014
L 16 KR 146/14
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1 1. Alt.; SGB V § 192 Abs. 1 Nr. 2; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2; SGB V § 19 Abs. 2; SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 7; Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 (AU-RL) i.d.F.v. 14.11.2013 § 6 Abs. 2 S. 1-2; Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 (AU-RL) i.d.F.v. 14.11.2013 § 6 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Duisburg, vom 10.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 16/13

Gewährung von Krankengeld für einen Kraftfahrer, der unmittelbar nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber gekündigt wurdeFortbestehen der Mitgliedschaft in der BeschäftigtenversicherungAbschnittsweise Gewährung von Krankengeld bei fortdauernder ArbeitsunfähigkeitRechtliche Folgen einer Lücke in den Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen (hier: Feststellung der Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem zuletzt bescheinigten Zeitraum)Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Entstehungsvoraussetzung des weiteren KrankengeldanspruchsAuseinandersetzung mit (und Abkehr von) der Rechtsprechung des BSG

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.07.2014 - Aktenzeichen L 16 KR 146/14

DRsp Nr. 2014/13005

Gewährung von Krankengeld für einen Kraftfahrer, der unmittelbar nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber gekündigt wurde Fortbestehen der Mitgliedschaft in der Beschäftigtenversicherung Abschnittsweise Gewährung von Krankengeld bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit Rechtliche Folgen einer "Lücke" in den Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen (hier: Feststellung der Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem zuletzt bescheinigten Zeitraum) Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Entstehungsvoraussetzung des weiteren Krankengeldanspruchs Auseinandersetzung mit (und Abkehr von) der Rechtsprechung des BSG