SG Kassel - Urteil vom 07.11.2007
S 7 AL 2474/04
Normen:
SGB III § 324 Abs. 3 ;

Gewährung von Insolvenzgeld, Versäumung der Insolvenzgeld-Antragsfrist, Verschulden des Arbeitgebers bzw des Insolvenz-Verwalters

SG Kassel, Urteil vom 07.11.2007 - Aktenzeichen S 7 AL 2474/04

DRsp Nr. 2008/9266

Gewährung von Insolvenzgeld, Versäumung der Insolvenzgeld-Antragsfrist, Verschulden des Arbeitgebers bzw des Insolvenz-Verwalters

Ein Verschulden kommt nach dem Wortlaut des § 324 Abs. 3 S. 3 SGB III nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund sonstiger Umstände nicht oder nicht mehr davon ausgehen kann, dass sein Beauftragter alle gebotenen Handlungen für die Wahrnehmung der von ihm übernommenen Insolvenzgeld-Antragstellung rechtzeitig vornimmt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 324 Abs. 3 ;