SG Duisburg, vom 07.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 5252/14
Gewährung von Grundsicherung und Erstausstattungen nach SGB II an eine griechische Staatsangehörige (Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung)Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums während eines gerichtlichen HauptsacheverfahrensEuroparechtliche Konformität des in § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II geregelten Leistungsausschlusses (hier Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche)Entscheidung anhand einer Folgenabwägung
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.02.2015 - Aktenzeichen L 7 AS 266/15 B ER
DRsp Nr. 2015/6143
Gewährung von Grundsicherung und Erstausstattungen nach SGB II an eine griechische Staatsangehörige (Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung)Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums während eines gerichtlichen HauptsacheverfahrensEuroparechtliche Konformität des in § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2SGB II geregelten Leistungsausschlusses (hier Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche)Entscheidung anhand einer Folgenabwägung
Aufgrund der Komplexität der sich im Zusammenhang mit dem Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2SGB II ergebenden Rechtsfragen kann die Rechtslage im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend beurteilt werden.
Tenor
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