Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. August 2022 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem
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