1) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 22.08.2013 -
2) Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Gewährung bzw. Abgeltung von tariflichem Zusatzurlaub für Nachtarbeit nach §
Der Kläger ist seit dem 1. Oktober 1994 als Krankenpfleger bei der Beklagten, die die Universitätsklinik in B betreibt, beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme die tariflichen Bestimmungen des
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|