Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 11. November 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zu gelassen.
Der Kläger begehrt höheres Arbeitslosengeld für die Zeit vom 8. Januar bis 29. Dezember 2014.
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