Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 und 3. Die Beigeladene zu 2 trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
I
Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums sowie eines geriatrischen Zentrums nach §
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