LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.08.2022
L 14 AL 42/18
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 26.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 58 AL 5203/13

Gewährung eines GründungszuschussesAnschein einer vorläufigen EntscheidungMinderung einer Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2022 - Aktenzeichen L 14 AL 42/18

DRsp Nr. 2022/17171

Gewährung eines Gründungszuschusses Anschein einer vorläufigen Entscheidung Minderung einer Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld

Auch wenn die Bundesagentur den Anschein einer vorläufigen Entscheidung gesetzt haben könnte, erfolgte eine rechtmäßige und endgültige Gleichwohlgewährung (Anschluss an BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 RAr 108/88 -, Rn. 23). Eine Minderung der Anspruchsdauer für die Zeiten des Bezugs entfällt nachträglich erst, wenn die Bundesagentur für das gewährte Arbeitslosengeld Ersatz erlangt (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 4/85 und vom 9. August 1990 - 7 RAr 104/88).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. Januar 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Gründungszuschusses an den Kläger im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens.

Der Kläger wurde im Jahre 1967 geboren und übte seit März 2000 eine Beschäftigung bei der Firma C bzw. zuletzt bei M als Fachverkäufer für Tonträger aus.