I.
Die Beteiligten streiten in der Beschwerdeinstanz noch darüber, ob die Arbeitgeberin Mitarbeitern, die eine besondere umsatzabhängige Vergütung gewählt haben, bei Samstagsarbeit einen Ersatzruhetag gewähren muss.
Die Arbeitgeberin und Beteiligte zu 2.) führt Prüfungen und Zulassungen im Bereich des Straßenverkehrs durch. Neben Fahrerlaubnisprüfungen sind dies vor allem die regelmäßigen Fahrzeugprüfungen (TÜV-Abnahmen). Diese Abnahmen finden zum einen in den 4 Betriebsstätten der Arbeitgeberin in K..., H..., N... und E... statt; zum anderen werden sie direkt bei den Kunden, zumeist Werkstätten, durchgeführt. Dieser Bereich wird als Überwachungsorganisation bezeichnet. Die Mitarbeiter sind regelmäßig entweder den Stationen oder der Überwachungsorganisation zugeordnet.
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