Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 25.11.2015 wird zurückgewiesen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 500,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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