Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21.10.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|