BSG - Beschluss vom 26.04.2024
B 2 U 2/24 B
Normen:
SGG § 160a Abs. 4 S. 1 Hs. 2; SGG § 169;
Vorinstanzen:
SG Osnabrück, vom 06.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 U 46/16
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 30.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen L 14 U 231/20

Gewährung einer Verletztenrente aus einem anerkannten Arbeitsunfall; Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde

BSG, Beschluss vom 26.04.2024 - Aktenzeichen B 2 U 2/24 B

DRsp Nr. 2024/8343

Gewährung einer Verletztenrente aus einem anerkannten Arbeitsunfall; Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde

1. "Bezeichnet" im Sinne des § 160a Abs 2 Satz 3 SGG ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die ihn begründenden Tatsachen im Zusammenhang mit dem Verfahrensgang dargetan und einer rechtlichen Wertung unterzogen werden. Erforderlich ist die zusammenhängende, vollständige und aus sich heraus verständliche Darlegung des Streitgegenstands, der Verfahrens- und Prozessgeschichte sowie des vom LSG festgestellten Sachverhalts und damit der Umstände, die möglicherweise zu einem entscheidungsrelevanten Verfahrensfehler geführt haben.