Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 09. August 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI).
Der am ... 1961 geborene Kläger absolvierte von 1977 bis 1979 eine Facharbeiterausbildung für Plasteverarbeitung. In diesem Beruf arbeitete er bis 1981 und anschließend bis zum Jahr 2009 als Kraftfahrer.
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