Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 21. August 2023 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über einen Anspruch der Klägerin auf Gewährung einer höheren Verletztenrente wegen Verschlimmerung von Unfallfolgen.
Die nach erfolglos durchgeführtem Verwaltungsverfahren erhobene Klage hat das
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