Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. September 2020 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt die Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Anerkennung einer "Ersatzzeit" nach seinem Schlaganfall im Juni 2001. Das LSG Baden-Württemberg hat einen solchen Anspruch verneint und die Berufung des Klägers gegen den klageabweisenden Gerichtsbescheid des SG Stuttgart vom 9.9.2019 mit Urteil vom 25.9.2020 zurückgewiesen (dem Kläger zugestellt am 7.10.2020).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|