Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. November 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Mit Urteil vom 22.11.2017 hat das LSG Baden-Württemberg einen Anspruch der Klägerin auf Gewährung einer höheren Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung weiterer rentenrechtlicher Zeiten verneint und die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des SG Stuttgart vom 15.3.2016 zurückgewiesen.
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