LSG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 01.03.2021
L 3 VE 15/19
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Neubrandenburg, vom 01.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 VE 9/16

Gewährung einer Beschädigtenversorgung nach dem OEGKörperliche Auseinandersetzung nach einem Ladendiebstahl eines vermeintlich Verletzten

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 01.03.2021 - Aktenzeichen L 3 VE 15/19

DRsp Nr. 2022/11992

Gewährung einer Beschädigtenversorgung nach dem OEG Körperliche Auseinandersetzung nach einem Ladendiebstahl eines vermeintlich Verletzten

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 1. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt die Gewährung einer Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).