OVG Niedersachsen - Beschluss vom 24.07.2013
5 LA 288/12
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BBhV § 22 Abs. 1 S. 2; SGB V § 31 Abs. 1 S. 2, 3; MPG § 3 Nr. 1, 2;
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 04.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 5054/11

Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für das Präparat GO-ON Fertigspritzen

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.07.2013 - Aktenzeichen 5 LA 288/12

DRsp Nr. 2013/18670

Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für das Präparat "GO-ON Fertigspritzen"

Zur Frage, ob zu den Aufwendungen für das Präparat "GO-ON Fertigspritzen" eine Beihilfe zu gewähren ist.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BBhV § 22 Abs. 1 S. 2; SGB V § 31 Abs. 1 S. 2, 3; MPG § 3 Nr. 1, 2;

[Gründe]

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Denn die Voraussetzungen der geltend gemachten Zulassungsgründe sind nicht erfüllt.

1. Die Berufung ist nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.