1. Die Beschwerden 2 Ta 21/15 und 2 Ta 22/15 werden zum Zwecke der gemeinsamen Entscheidung verbunden. Es führt das Verfahren 2 Ta 21/15.
2. Auf die Erinnerung und auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss Arbeitsgerichts Schwerin vom 5. Februar 2014 und der Beschluss des Arbeitsgerichts Schwerin vom 13. Mai 2015 (beide 55 Ca 2136/13 und 55 Ca 2366/13) aufgehoben, soweit das Arbeitsgericht den Vergütungsanträgen der Beschwerdeführerin nicht gefolgt ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|