LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.02.2004
9 Sa 956/03
Normen:
ArbGG § 68 ; BGB § 618 Abs. 1 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz - 1 Ca 3985/02 KO - 05.06.2003,

Gesundheitsgerechter Arbeitsplatz einer Sterilisationshilfe in Bundeswehrkrankenhaus

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2004 - Aktenzeichen 9 Sa 956/03

DRsp Nr. 2004/7088

Gesundheitsgerechter Arbeitsplatz einer Sterilisationshilfe in Bundeswehrkrankenhaus

Der Inhalt der vertraglichen Schutzpflicht des Arbeitgebers wird durch die Umstände des einzelnen Arbeitsverhältnisses konkretisiert; der Arbeitgeber ist im Rahmen des ihm Zumutbaren verpflichtet, die Arbeitsplätze durch geeignete Maßnahmen so zu gestalten, dass Gefährdungen der Gesundheit nicht entstehen.

Normenkette:

ArbGG § 68 ; BGB § 618 Abs. 1 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die gesundheitsgerechte Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes.

Die Klägerin ist in dem Bundeswehrkrankenhaus X, dessen Träger die Beklagte ist, als Sterilisationshilfe in der Zentralsterilisation mit einer Wochenarbeitszeit von 19,5 Stunden gegen Zahlung eines monatlichen Lohnes in Höhe von 1.002,27 EUR brutto beschäftigt.

Zu dem Aufgabenbereich der Klägerin gehört es, Operationsinstrumente auf einem Packtisch zusammenzustellen (vgl. das Foto Bl. 3 d.A.) und in Metallcontainer zu legen. Anschließend hebt die Klägerin diese Container an und stellt sie in bzw. auf einem Chargenwagen ab. In dem Chargenwagen sind mehrere Abstellflächen in verschiedener Höhe angeordnet (vgl. das Foto Bl. 10 d.A.).